AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Eigene Bedingungen sind, soweit diese von unseren abweichend, unwirksam. Ihnen wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. An uns gerichtete Aufträge werden in der uns mögliche Ausführungsart bestätigt. Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers. Waren, die nach individuellen, vom Besteller gelieferten Maßen gefertigt werden, können bei Unstimmigkeiten, die ausschließlich auf falschen Maßangaben des Bestellers beruhen und vom Besteller zu vertreten sind, nicht zurück genommen werden.

II. Kreditwürdigkeit

Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die wirtschaftliche Lage des Bestellers so schwierig geworden ist, dass berechtigter Anlass zu der Befürchtung besteht, der Besteller werde einen wesentlichen Teil seiner Pflicht nicht erfüllen, so können wir die Erfüllung unserer Pflichten bis zur Bestellung einer angemessenen Sicherheit aufschieben bzw. eine Leistung Zug um Zug verlangen. Ist der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleitung nicht bereit, kann die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH, sofern wir unsererseits noch nicht erfüllt haben, vom Vertrag zurücktreten. Ist der Besteller mit der Bezahlung bereits gelieferten Ware im Rückstand, können neue, bereits bestätigte Aufträge, gestoppt und auch ganz storniert werden bzw. von vornherein durch die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH abgelehnt werden. Der Besteller hat die bereits angefallenen Kosten zu tragen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten, Nachträge zu diesen Preislisten und Kundeninformationen, in denen Preisänderungen mitgeteilt werden, bzw. die auf das Objekt abgegebenen Angebote. Preisveränderungen gelten – auch bei evtl. vorgenommenen Preislistenänderungen – 4 Monate als verbindlich. Liegt der vorgesehene und von uns bestätigte Ausführungstermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so sind Preiserhöhungen aus sachlich berechtigten, erheblichen, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehälter, Transport- und Energiekosten) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Im Falle einer Preisänderung setzen wir den Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor der vorgesehenen Leistungsausführung in Kenntnis. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, falls die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Leistung nicht unerheblich übersteigt. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalberangenommen. Gutschriften über Schecks und Wechsel gelten stets vorbehaltlich der Einlösung mit dem Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Es werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu bezahlen. Bei Verzug werden bankübliche (einschl. Überziehungszinsen) Verzugszinsen berechnet. Dem Besteller bleibt der Gegenbeweis offen, dass ein Schaden bei der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH überhaupt nicht entstanden, oder geringer als diese Pauschale ist. Der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH bleibt vorbehalten, dass der eingetretene Schaden die Pauschale übersteigt. Ein Zurückhaltungsrecht, das sich auf Ansprüche stützt, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH gerichtet werden. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter unseres Unternehmens zum Inkasso nicht berechtigt.

IV. Lieferung/Versand

Verzögern sich die von uns bestätigten Lieferfristen, so kann der Besteller nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt auf 5 % vom Werte der Gesamtlieferung. Ein Anspruch auf Schadenersatz für mittelbare Schäden ist außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Versand erfolgt in Auslieferungszonen frachtfrei ohne Verpackungskosten. Aufträge in kleinem Umfang werden, falls keine günstige LKW-Auslieferung besteht, per Bahn ab Werk zum Versand gebracht. Hierbei werden Verpackungskosten zu Selbstkosten berechnet. Im Exportgeschäft beliefern wir stets frei Grenzspedition bzw. Grenzstation. Bei Versand an die Händleranschrift bzw. frei Baustelle geht die Gefahr mit Beginn der Entladung des Fahrzeugs beim Händler bzw. auf der Baustelle auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware als versandbereit gemeldet wird.

V. Gewährleistung und Reklamation

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Offensichtliche Mängel müssen sofort bei Empfang der Ware schriftlich reklamiert werden. Reklamationen, mit denen sich die Endabnehmer direkt an die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH wenden, werden zunächst zur Begutachtung an den Besteller weitergeleitet. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugeischerte Eigenschaften, so kann die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH nach billigem Ermessen wahlweise entweder ausbessern oder neu liefern. Der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH steht ein einmaliges Recht zur Neulieferung oder zwei Nachbesserungsversuche zu. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist von 3 Wochen fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei schuldhaft unberechtigten Reklamationen, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungshilfen beruhen, wird nicht übernommen, es sei denn, es liegt eine Eigenschaftszusicherung vor, die gerade vor den geltend gemachten Folgeschäden schützen soll. Alle von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird jetzt vereinbart, dass die Eigentums- und bzw. Miteigentumsrechte des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Besteller diese für uns unentgeltlich verwahrt. Die durch die Verbindung oder Vermischung entstehenden Gegenstände sind Vorbehaltsware im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller nicht berechtigt, die Waren sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Pfändungen und Beschlagnahmen Dritter wird der Besteller auf das Eigentum von der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH hingewiesen und uns unverzüglich Mitteilung machen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des der Lieferung von der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH zugrundeliegenden Rechnungsbetrages einschließlich eines 20 %igen Sicherheitsaufschlages hieraus an die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH ab. Liegt eine Übersicherung der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH, die den Wert des gesicherten Anspruchs um mehr als 20 % übersteigt vor, so sind wir auf Verlagen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Auf Verlagen der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH ist der Besteller verpflichtet, die bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen gegen Dritte im Einzelnen nachzuweisen. Im Verzugsfalle kann die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH die Abtretung gegenüber dem Dritten offenlegen und die Einziehung selbst betreiben oder verlangen, dass der Besteller die Abtretung dem Dritten mit der Auflage bekannt gibt, bis zur Höhe der uns jeweils zustehenden Forderungen gegen den Besteller ausschließlich an die Trüstedter- Fenster- und Türentechnik GmbH zu bezahlen.

VI. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten, einschl. Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für alle Rechtsstreitigkeiten, sachlich und örtlich, ist das Amtsgericht Gardelegen zuständig. Die Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH macht von der Gerichtsvereinbarung gemäß § 38 ZPO Gebrauch. Erfüllungsort ist Gardelegen.

VII. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die neueste Fassung der VOB, Teil B. Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen (EAG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehend Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit übriger Bestimmungen. Bei Zahlungen unbedingt die Kundennummer und Rechnungsnummer angeben.

Trüstedter Fenster- und Türentechnik GmbH